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Kommunikation - Rat und Tat-Forum

Frage
Standheizung
   Frage von Bernd vom 18.05.2006
Eintrag-Nr. 70, Thread-Nr. 20
  
Hallo, bin durch den Tüv gefallen , da meine Standheizung laut Aussage des KFZ-Meisters, der sich das Fahrzeug gar nicht ansehen wollte älter als 10 Jahre ist. Da das Fahrzeug in einem wiklich erstklassigen Zustand ist, war ich sehr frustriert. Wer kann mir einen Tipp geben.Erstzulassung 1974 Bernd
Antworten und Kommentare
Standheizung [6]
   Antwort von Marco vom 31.05.2007
Eintrag-Nr. 387, Thread-Nr. 20
  
Hallo bräuchte für meinen 181 Kübel auch das Schreiben von Eberspächer für den TÜV, könnte mir jemand dieses per Mail an Marco@bodychecks.de senden. --DANKE--- MFG Marco
so, ich habe....... [5]
   Antwort von Wikinger vom 27.05.2006
Eintrag-Nr. 76, Thread-Nr. 20
  
das Teil nun 2 x gefaxt, einmal gescannt und gemailt und hoffe, dass Ihr alle damit durch den TÜV kommt. Annsonsten hilft nur Heizung ausbauen, denn die Straßenverkehrszulassungsordnung sagt in §35c, dass nur geschlossene Fahrzeuge eine Heizung/Lüftung brauchen. In Deinen/unseren Fahrzeugbriefen steht aber PKW offen. Schöne Grüße auch an Deinen TÜV Prüfer Aus dem Norden.
Scann da sTeil mal ein und schick es mir [4]
   Antwort von Mozilla vom 26.05.2006
Eintrag-Nr. 75, Thread-Nr. 20
  
Hi Birgit, scan das Teil mal ein, dann stelle ich das Schreiben hier auf die Homepage. Haben ja eh eine schöne Rubrik namens Technik, wo wir uns um die Heizung kümmern. Olli
Schreiben Eberspächer [3]
   Antwort von Michael vom 25.05.2006
Eintrag-Nr. 74, Thread-Nr. 20
  
Hallo Birgit, ich habe nächste Woche TÜV-Termin mit meinem 74er Kübel und es wäre super, wenn Du mir das Schreiben von Eberspächer "präventiv" zukommen lassen könntest. Danke! Gruß Michael Fax 0951/181134188
standheizung [2]
   Antwort von mayk baga vom 24.05.2006
Eintrag-Nr. 73, Thread-Nr. 20
  
hallo habe demnächst auch einen TÜV termin, kannst du mir auch das schreiben zufaxen? meine FAXNR: 0931-7849730 danke mfg mayk
Der darf Dich nicht durchfallen lassen.... [1]
   Antwort von Wikinger (Birgit) vom 23.05.2006
Eintrag-Nr. 72, Thread-Nr. 20
  
Hallo, hast Du ein Fax? Dann sende ich Dir ein Schreiben von Eberspächer, in dem ausdrücklich steht, dass nach neuem EU-Recht eine Prüfung nach zehn Jahren nicht mehr stattfinden muss. Gruß Birgit
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Ein prominentes Haftungsbeispiel befindet sich übrigens hier (und die konnten sich das Gerichtsverfahren leisten...): Urteil bestätigt – Heise-Verlag haftet auch ohne Kenntnis für Rechtsverletzungen in Foren
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