VW Kübel-Klub Deutschland e.V.

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Technik - Rat und Tat-Forum

Frage
Wagenheberaufnahme Pflicht?
   Frage von Maggo vom 13.11.2006
Eintrag-Nr. 224, Thread-Nr. 68
  
Sind die Wagenheberaufnahmen am Bodenblech eigentlich Plicht beim TÜV oder stöhrt das keinen wenn die nicht mehr da sind? Ich bin nämlich gerade dabei neue Bodenbleche einzusetzen und diese haben ja keine Wagenheberaufnahmen und da ich sowieso immer einen Rangierwagenheber verwende würde ich die Aufnahmen einfach weglassen wenns geht.
Antworten und Kommentare
Wagenheberaufnahme [6]
   Antwort von Roesti77 vom 29.01.2007
Eintrag-Nr. 297, Thread-Nr. 68
  
Hallo! Ich bin nun auch ein stolzer Kübelfahrer,mein Vorgänger hat die aufnahmen auch nicht mehr mit eingeschweisst,rost und so... Es gab auch keine Probleme beim Tüv.... Gruß an alle Kübefahrer
Aufnahmen [5]
   Antwort von Gawel vom 19.11.2006
Eintrag-Nr. 239, Thread-Nr. 68
  
Falls er meckern sollte, von wegen auf der Straße hat man keinen Rangierwagenheber, kauf dir einen kleinen Hydraulischen gibt´s schon für 13€ und zwei Holzklötze. Damit du den U-Schutz nicht vermackelst, und einen sicheren Stand auf dem Boden hast. Gruß Jens
Wagenheberaufnahmen [4]
   Antwort von Maggo vom 17.11.2006
Eintrag-Nr. 233, Thread-Nr. 68
  
das hört man gerne, dann lass ich die Dinger einfach weg, weil was nicht das ist kann auch nicht wegrosten :-)
achtung aufnahme [3]
   Antwort von Der Graf vom 14.11.2006
Eintrag-Nr. 228, Thread-Nr. 68
  
hallo . am wagen wird ja nichts geändert folglich müsst es gehen . es ist eh besser ohne weil die dinger rost und drecknester sind grüsse
Wagenheberaufnahme [2]
   Antwort von Pierre vom 14.11.2006
Eintrag-Nr. 226, Thread-Nr. 68
  
Ist mir gerade aufgefallen,ich meinte das der Kübel ohne Aufnahmen durchgekommen ist.
Wagenheberaufnahme [1]
   Antwort von Pierre vom 14.11.2006
Eintrag-Nr. 225, Thread-Nr. 68
  
Dürfte eigentlich kein Probem sein.Der Kübel unseres Kassenwartes ist damit problemlos durch die Vollabnahme gekommen und sein H-Kennzeichen hat er auch bekommen.
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Ein prominentes Haftungsbeispiel befindet sich übrigens hier (und die konnten sich das Gerichtsverfahren leisten...): Urteil bestätigt – Heise-Verlag haftet auch ohne Kenntnis für Rechtsverletzungen in Foren
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