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Aktuelles - Nachrichten und Mitteilungen - Archiv

Fahren ohne Zulassung - Teilweise erlaubt
Datum:        05.07.2017
Verfasser: Oliver Kamin
Autofahren ohne Zulassung ist gesetzeswidrig, aber es gibt Ausnahmen: Alle Fahrten, die in Zusammenhang mit der KFZ-Zulassung stehen, dürfen auch mit ungestempelten Kennzeichen gemacht werden.

Wer in einem Auto mit ungestempelten Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Zulassung – doch das ist nicht per se gesetzeswidrig. In manchen Fällen ist das Fahren ohne Zulassung sogar erlaubt und eine von diesen Situationen ist ziemlich naheliegend: Die Fahrt zur Zulassungsstelle, um das Auto an- oder abzumelden. Für den Weg zum KFZ-Amt braucht das Auto keine Zulassung. Außerdem sind auch alle anderen Fahrten, die in Zusammenhang mit der An- oder Abmeldung stehen laut § 10 Abs. 4 FZV gesetzlich erlaubt. Dazu zählt zum Beispiel der Weg zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsüberprüfung. Auch Rückfahrten von der KFZ-Stelle nach der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs sind zulässig, solange es zu diesem Zeitpunkt noch versichert ist oder das Kennzeichen nicht schon einem anderen Fahrzeug zugeteilt wurde. Wichtig ist, dass Autofahrer, die mit ungestempelten Kennzeichen fahren, den kürzesten und den direkten Weg für die jeweilige Strecke zur Behörde oder Werkstatt nehmen, denn alle Fahrten, die nicht der Zulassung des Fahrzeugs dienen, sind verboten. Was "direkt" in diesem Zusammenhang bedeutet wurde ebenfalls definiert: Die Fahrten dürfen nur durch den Bezirk der Zulassung und maximal einen anderen, angrenzenden Bezirk führen.

Quelle: http://www.autozeitung.de/ungestempelte-kennzeichen-fahren-ohne-zulassung-134010.html#
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