RAT UND TAT-FORUM

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Thema: Fahren mit Ketten anstatt der Türen


Antworten und Komentare

BALU
25.06.2008
In der StVZO ist nur geregelt, wie Türen beschaffen sein müssen, aber nicht, dass sie vorhanden sein müssen. Somit ist fahren ohne Türen definitv erlaubt. Die Ketten waren nur Vorschrift bei der BW, d.h. im zivilen Strassenvekehr müssen sie nicht vorhanden sein. Leider wissen dies auch die meisten Ordnungshüter nicht, also diese, wenn man deswegen angehalten wird, freundlich darauf hinweisen :-) Vorsicht: es gibt Kfz, beid denen eingatragen ist, dass fahren ohne Türen nicht erlaubt ist, in diesem Falle gilt oben beschriebene Regelung nicht!
Gruss, Balu 
Mozilla
26.06.2008
Moin, im Prinzip stimmt das, was Balu schreibt. Ich möchte dies jedoch mit einem Aspekt ergänzen: Wenn in deinen Papieren eingetragen ist, dass Ketten zu verwenden sind bzw. eine Türsicherung erfolgen muss, dann musst du dies auch machen. Leider sind da die Fahrzeugscheintexte so kunterbunt verschieden wie die Kübelfahrertruppe selber. 181 Grüße Olli

01.07.2008
Na da muss ich doch auch mal meinen Senf dazu geben. Der deckt sich aber in großen Teilen mit den anderen beiden Aussagen. Mein zweiter Kübel hatte auch den Eintrag:" Fahren auf öffentlichen Strassen nur mit eingehängten Türen und hochgeklappter Windschutzscheibe" Würd ich aber austragen lassen. Ich hab für den Fall Žne Freigabe von VW im Handschuhfach, dass man die Türen aushängen und die Windschutzscheibe auch runterklappen darf. Man muss nur gegen herausfallen gesichert sein. Und dass ist man ja, schliesslich haben wir in Deutschland eine Anschnallpflicht ;-) Falls ich das Ding auf meinem Rechner finde, schick ichs per E-Mail.... 
Stefan
16.07.2008
Hallo Leute,
so ein Freigebeschein von VW könnte ich auch gut gebrauchen. Habe zwar keine Eintragung das die Türen eingehangen sein müssen im Schein aber als Vorsichtsmaßnahme bei der bevorstehenden H Abnahme nicht ganz verkehrt.
Kanste dem mir auch zusende? Wen Du ihn findest!
Danke Stefan 
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