RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!
Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:
- Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
- Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
- Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.
Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den
Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: Fahren ohne Türen

Mathias
30.06.2009
Hi Leute, habe eine 74ger Kübel vom Bund, und im Brief eingetragen " im öffentlichen Straßenverker muß die Tür vorne links eingehängt sein ". Habe die Spiegel versetzt und Ketten eingebaut. Aber der TÜV mault und will es nicht austragen, wobei er aber sagt, dieser Eintrag ist schwachsinn. Meine Frage:
Kann mir jemand seinen Fahrzeugschein zumailen in dem steht: bei ausgehängten Türen müssen Ketten eingehängt sein oder so ähnlich. Wenn möglich, aus einen Breich, wo der TÜV Süd zuständig ist. Danke im voraus und Gruß an alle Kübelfahrer Mathias 
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