­

RAT UND TAT-FORUM

Hallo Besucher/in!

Es kann sein, dass du hier Antworten findest, die nicht tauglich für das H-Kennzeichen sind. Manchmal gibt es in diesen erhebliche Mängel, die für das In-Verkehr-Setzen unmöglich sind:

  • Rost am Chassis: Ein unfreundlicher Tonfall.
  • Undichter Ölkreislauf: Spam, der alles volltropft.
  • Falsche Farbwahl: Eine Antwort, die hier nicht hingehört.

Du bist unser Prüfingenieur :-) Wenn du im Rat- und Tat-Forum einen solchen Fall findest, musst du nicht selbst zum Schweißgerät greifen. Schreibe einfach eine Nachricht an den E-Mail Web-Administrator! Das ist dein Mängelbericht an uns. Wir bessern den Beitrag entweder nach oder verschrotten ihn gänzlich.

Thema: TÜV - Mängelbericht

Tobias
06.10.2009
Hallo, ich habe am Wochenende einen Kübel gekauft und war heute beim TÜV wg. Vollabnahme. Zwei Dinge wurden bemängelt. 1. Standheizung Der Kübel ist von 1969, die Standheizung von Ž83. Lt. TÜV muss der Wärmetauscher alle 10 Jahr getauscht werden. Ich habe von einem Schreiben gelesen, daß dies nicht erforderlich ist. Lt. telef. Auskunft von Eberspächer sind die 10 Jahre korrekt, nur bei neueren Standheizung (ab 2002?) ist dies gesetzl. nicht mehr erforderlich, wird aber von Eberspächer empfohlen. 2. Anhängerkupplung Am Kübel ist eine Anhängerkupplung der Fa. Brink, der Prüfer konnte keinen Hinweis auf eine Zulassung in Deutschland finden. Hat vielleicht jemand die gleiche oder eine ähnliche Anhängerkupplung? Hier die Daten zur AHK: BRINK - Staphorst Auto: VW Type: 335 Serie: 76/12 max. Gew. kg: 1000 No. Typegoedkeuring H540 Bin für jeden Hinweis dankbar, Tobias


Antworten und Komentare

Drummer
07.10.2009
Steht ein Datum auf der Standheizung muss getauscht werden, steht kein Datum drauf dann nicht, wir stellen nicht die Frage nach dem Sinn. In Dein Auto gehört eigentlich eine ohne Angabe. Gruß

Gawel
07.10.2009
Hallo Tobias, die Stand-hzg. bis Bj.75 hatten kein Datum der Erstinbetriebnahme, weil erst DA eine EG-Richtlinie inkraft trat, die das tauschen des Wärmetauschers nach 10 Jahren besagt. Die Heizungen danach hatten im Typenschild einen Vermerk. Bei Heizungen VOR Ž75 ist dies nicht so, es muss kein Wärmetauscher gewechselt werden, da die Richtlinie ja erst danach inkraft trat. Ein Entsprechendes Schreiben müsste hier auf der Klub-Seite zu finden sein. Zur der AHK : Da würde ich einfach mal im Netz googlen, und den Hersteller ausfindig machen und kontaktieren. Evtl. den Hersteller herausfinden, der den Service übernommen hat, falls erster pleite ist. Gruß Jens

Tobias
07.10.2009
Danke für den Hinweis, nur leider hat irgendwer vor 26 Jahren mal eine mit Datum eingebaut. Hat jemand in der Nähe eine ohne Datum? Zum kaufen, leihen?

hans-günther
08.10.2009
Prüfer hat wohl sonst nichts gefunden.Die Brennkammer ist ja wohl ordnungsgemäß für den TÜV erneuert worden (macht man so). Leider hat da der Monteur den wichtigen Aufkleber: Brennkammer erneuert, vergessen. Bei einem Preis von circa 400€ für eine neue Kammer, hätte man das wohl erwarten können. Hans-Günther

Tobias
12.10.2009
Um das Thema abzuschliessen: Ich war bei einem anderen Prüfer, der der (richtigen) Meinungen ist, daß ein PKW offen keine Heizung braucht. Also Heizung ausgebaut und TÜV bekommen!!! Die AHK ist leider nicht eingetragen worden. Brink gehört inzwischen zu Thule, aber dort konnte man mir leider keine deutsche Zulassung für die AHK geben. Also werde ich mich mal auf die Suche nach einer "deutschen" AHK machen. Danke für Eure Hilfe & bis demnächst, Tobias


Neue Antwort



*) Die mit Sternchen gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

­